Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Grundlagen gelten für alle Verträge über Werbeagentur-Leistungen zwischen der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichende Klauseln enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Grundlagen, wenn die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn ihnen die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäfte der Parteien
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Jeder der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Produktdesign und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Entwurfsvergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
2.4. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und FederFuchs Grafische Konzepte GmbH.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
2.7. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht. Dies gilt auch für den Fall, wenn einzelne ggf. urheberrechtlich geschützte Bestandteile die vom Kunden geliefert werden, in die Gestaltung einbezogen werden. Der Kunde haftet dafür, dass diese Bestandteile frei von Rechten Dritter sind.
2.8. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden.Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
3. Freistellungsanspruch
Der Kunden verpflichtet sich die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen
1. Konzeption, Beratung
2. Design-Entwurf,
3. Entwurfsausarbeitung und
4. Grundlagen für die Realisierung, sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte.
4.2. Sie erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
5.2. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH entsprechende Vollmacht.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
6.1. Soweit sich aus dem Bestätigungsschreiben nichts anderes ergibt, ist 1/2 der Gesamtvergütung bei Design-Entwürfe und 1/2 nach Ablieferung fällig.
6.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
6.3. Bei Zahlungsverzug kann die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6.4 Gegen Forderungen der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Eigentum an Entwürfen, Rückgabepflicht
7.1. An Entwürfen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, spätestens 3 Monate nach Lieferung unbeschädigt an die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8. Digitale Daten
8.1. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.2. Hat die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH geändert werden.
8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
8.4. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Produktexemplare
9.1. Vor Beginn der Fertigung ist der Prototyp mit der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH abzustimmen.
9.2. Die Produktionsüberwachung durch die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
9.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH hinzuweisen.
10. Gewährleistung
10.1. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster, Unterlagen, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.
10.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH geltend zu machen.
11. Haftung
11.1. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3. Sofern die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
11.4. Der Auftraggeber stellt die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
11.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.
11.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH.
11.7. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH nicht.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
12.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
13. Schlußbestimmungen
13.1. Sofern sich aus dem Bestätigungsschreiben der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH.
13.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4. Gerichtsstand ist der Sitz der FederFuchs Grafische Konzepte GmbH, soweit gesetzlich zulässig. Die FederFuchs Grafische Konzepte GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.